Als Ihre Steuerberatungskanzlei kümmern wir uns um sämtliche Gebiete des Steuerrechts. Wir vertreten Sie vor der Steuerbehörde und bei Betriebsprüfungen. Wenn es notwendig ist, sind wir Ihre Anwälte in Finanzstrafverfahren.
Steuerrecht ist ein umfangreiches Rechtsgebiet, welches oft geändert und reformiert wird. Der Steuerberater muss sich daher ständig in Weiterbildung befinden, um wie für Unternehmen als auch Private die besten Wege zu ihrem Vorteil zu finden.
Leistungen im Einzelnen:
Steuerplanung:
Sie können sicher sein, dass in der Bilanz alle steuersparenden Möglichkeiten genutzt werden, dass wir für Ihre Steuernachzahlungen einen Ratenplan mit der Finanzbehörde vereinbaren, dass alle Fälligkeiten und Fristen eingehalten werden, dass notwendige Rechtsmittel rechtzeitig eingebracht werden, dass wir beurteilen, welche Betriebsausgaben steuerrechtlich anerkannt werden, dass Ihre Steuerbescheide gemäß den abgegebenen Steuererklärungen erlassen werden und dass noch vorhandene Lücken im Steuerrecht genützt werden.
Als Ihre Steuerberater beraten wir Sie auch auf vielen anderen Rechtsgebieten.
Vom Rechnungslegungsgesetz über das Aktiengesetz, GmbH-Gesetz, Unternehmensgesetzbuch und Allgemein Bürgerliche Gesetzbuch über das Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht, das Gewerberecht und das Österreichische Privatstiftungsgesetz spannt sich der Bogen, der in meine Beratungstätigkeit fällt.
Abschließend ist noch die Internationalisierung des Steuer- und Unternehmensrechtes zu erwähnen, da es notwendig ist, internationale Klienten zu beraten. Das sind z.B.: