Die Durchführung der Lohn- und Gehaltsverrechnung durch den Steuerberater hat mehrere Vorteile.
Einerseits spart der Unternehmer diese personalintensive Tätigkeit andererseits bringt die Auslagerung der Lohn- und Gehaltsverrechnung zum Steuerberater den Vorteil der Verschwiegenheitspflicht, sodass die Gehälter und Löhne der einzelnen Mitarbeiter den anderen Mitarbeitern nicht bekannt sind.
Es geht um die Errechnung selbst sowie um die Durchführung und die entsprechenden Kontrollen samt Statistiken. Weiters beantwortet der Steuerberater arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen und hat auf die Fristen bei der An- und Abmeldung von Mitarbeitern seiner Klienten zu achten, kann Dienst- oder Werkverträge ausarbeiten, weiß Bescheid über die Förderungen bei der Einstellung bestimmter Dienstnehmer, berechnet zur Bilanzerstellung die jährlichen Personalrückstellungen, führt Beitrags- und Lohnsteuerprüfungen durch und beantwortet eine Reihe von Fragen.